Abgeschlossene akademische Ausbildung im Bereich Betriebswirtschaft oder Gesundheits- oder Sozialmanagement (mind. 90 ECTS) oder vergleichbare Ausbildung … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich ist Unbescholtenheit
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Abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des GuKG - Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in der Gesundheits- und Krankenpflege … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich sind Unbescholtenheit und ein medizinischer Impf-/ Immunitätsnachweis
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Positiv abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (Case and Care Management) … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich ist Unbescholtenheit
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Keine abgeschlossene Ausbildung im Bereich Küche und Gastronomie - Handwerkliches Geschick, Kreativität und Freude am Kochen - Sorgfalt im Umgang mit Lebensmitteln und Materialien … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich ist Unbescholtenheit
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Positiv abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich sind Unbescholtenheit und ein medizinischer Impf-/ Immunitätsnachweis
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Ausbildung nach den Bestimmungen des 3. Hauptstückes des GuKG (Pflegeassistentin bzw. Pflegeassistent), oder - Ausbildung nach den Bestimmungen des NÖ Sozialbetreuungsberufegesetzes, LGBl … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich ist Unbescholtenheit
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Keine abgeschlossene Ausbildung im Bereich Küche und Gastronomie - Handwerkliches Geschick, Kreativität und Freude am Kochen - Sorgfalt im Umgang mit Lebensmitteln und Materialien … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich ist Unbescholtenheit
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Keine abgeschlossene Ausbildung im Bereich Küche und Gastronomie - Handwerkliches Geschick, Kreativität und Freude am Kochen - Sorgfalt im Umgang mit Lebensmitteln und Materialien … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich ist Unbescholtenheit
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Abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des GuKG - Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in der Gesundheits- und Krankenpflege … Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich ist Unbescholtenheit
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Abgeschlossene Ausbildung zur/zum GipsassistentIn lt. MABG BGBl. I Nr. 89/2012 i.d.g.F. Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich sind Unbescholtenheit und ein - medizinischer Impf-/ Immunitätsnachweis. Ihre erforderlichen Bewerbungsunterlagen
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