Ausbildung zur IHK-geprüften Schutz- und Sicherheitskraft, Servicekraft für Schutz und Sicherheit, Werkschutzfachkraft, Sachkunde gem. § 34a - Erfahrung in der Bewachung von Objekten - Einwandfreies Führungszeugnis und idealerweise Erste-Hilfe-Ausbildung
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Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit oder abgeschlossenes Studium der Sicherheitstechnik sind Voraussetzung - Berufserfahrung im Bereich Arbeitssicherheit ist wünschenswert - Ausbildung zum Ingenieur, Meister, Techniker oder eine vergleichbare Qualifikation
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Die Landeshauptstadt Potsdam sucht zum 01. April 2026 für den Fachbereich Feuerwehr für die Laufbahnausbildung des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes mehrere - Brandmeisteranwärterinnen und Brandmeisteranwärter - Bewerbungsschluss: 15
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Bei der Stadt Prenzlau ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die … bei einer unbefristeten Weiterbeschäftigung ist die Qualifizierung zum/zur „Geprüften Ordnungsdienstmitarbeiter/in“ mit einer fachpraktischen Prüfung zu absolvieren
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jetzt bewerben! Jetzt bewerben Details zu diesem Stellenangebot … Keine Erfahrung? Kein Problem … Im Rahmen Ihrer Tätigkeit als NSL-Fachkraft sind Sie für die technische Sicherheit verschiedener Objekte unserer Kunden verantwortlich
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Regelmäßige Patrouillenfahrten zur Überwachung und Kontrolle verschiedener Objekte und Areale - Frühzeitige Erkennung und Meldung von Unregelmäßigkeiten oder Sicherheitsverstößen - Durchführung von Schließ- und Öffnungsrunden für Gebäude und Anlagen
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Wechselschichtdienst. Arbeitsort: Potsdam - Beschäftigungsverhältnis: Arbeitszeit: Montag bis Sonntag im 12-Std. Wechselschichtdienst - Niederlassung: Berlin … GSSK - Jetzt online bewerben - Ihre Ansprechpartnerin ... Siba security service GmbH - Personalabteilung
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Kundenbegleitung: Unterstütze unsere Kundenbetreuer aktiv und sorge für ein sicheres Reiseerlebnis - Sicherheit & Ordnung: Gewährleiste Ordnung und Sicherheit während der Fahrt - Reiseinformation: Biete Reisenden aktuelle Fahrauskünfte
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Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes erfolgt auf Grundlage des § 3 Feuerwehrlaufbahnverordnung (FeuLV) i.V.m. Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst (§§ 4, 6, 36 APOmDFeu) unter folgenden Voraussetzungen
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